AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TAT – TanzArtTirol
(Stand Juni 2023)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen (im Folgenden „Vertrag“) zwischen TanzschülerInnen (im Folgenden „Kursteilnehmer“) und Teresa Schneider, die Rahmen des Betriebs der Tanzschule TAT – TanzArtTirol (Teresa Schneider mit dem Betrieb im Folgenden „TAT“ genannt), geschlossen werden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.2 Alle Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen erhalten erst mit Schriftlichkeit ihre Rechtswirksamkeit. Dies gilt auch für Vereinbarungen mit oder Aussagen bzw Informationen von Mitarbeitern der TAT, die ohne schriftliche Vereinbarung mit TAT keine bindende Wirkung haben.
1.3 TAT weist die Kursteilnehmer vor Vertragsabschluss auf die Geltung der vorliegenden AGB hin. Diese AGB liegen in den Geschäftsräumen der Tanzschule auf und sind weiters unter www.tanzart-tirol.at abrufbar. Diese AGB werden in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung mit Unterfertigung des Anmeldeformulars durch Kursteilnehmer zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert.
2 Kursangebot und Anmeldung
2.1 TAT bietet auf ihrer Website Kursangebote zu verschiedenen Tanzkursen, wie zB Schultanzkurse, 10er Blöcke, Einzelunterricht und Veranstaltungen an. Die Angebote sind freibleibend.
2.2 Die Anmeldung zu den Tanzkursen der TAT erfolgt mittels des von der TAT bereitgestellten Anmeldeformulars. Das Anmeldeformular kann auf der Webseite www.tanzart-tirol.at heruntergeladen und per E-Mail oder per Post an die TAT versendet oder persönlich in der TAT abgegeben werden. Eine Anmeldung kann auch persönlich in den Räumlichkeiten der TAT erfolgen. Die Anmeldungen zu den Kursen sind verbindlich.
2.3 Die Anmeldungen zu einem Kurs sind personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar.
2.4 Die Anzahl der Plätze ist für jeden Kurs begrenzt. Für den Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl für einen Kurs ist die TAT berechtigt, einseitig eine Kurszusammenlegung oder Kursabsage vorzunehmen. Die Kursteilnehmer werden über eine etwaige Kurszusammenlegung oder Kursabsage rechtzeitig vor der ersten Kursstunde telefonisch oder per E-Mail informiert. Im Falle einer Kurszusammenlegung ist der Kursteilnehmer berechtigt, sich wieder vom Kurs abzumelden, sofern die Termine von dem Kurs abweichen, für den sich der Kursteilnehmer ursprünglich angemeldet hat. Die bereits eingezahlten Kurskosten werden in diesem Fall zur Gänze zurückerstattet.
2.5 Bei der Wahl der Unterrichtssäle und der TanzlehrerInnen ist die TAT frei. Ein Wechsel der TanzlehrerIn berechtigt den Kursteilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Es besteht kein Anspruch Kursteilnehmers auf eine bestimmte TanzlehrerIn.
2.6 TAT behält sich in Ausnahmefällen das Recht vor, die Kurstermine zu verschieben oder zu ändern. In solchen Fällen wird der Kursteilnehmer rechtzeitig über jede Änderung in Kenntnis gesetzt. Diese Änderungen stellen keinen Kündigungsgrund dar.
3 Vertragslaufzeit
3.1 Der Vertrag wird für die Dauer des vom Kursteilnehmer gebuchten Tanzkurses abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung des Tanzkurses ist während der Dauer des Tanzkurses ausgeschlossen.
3.2 Sofern für einen Tanzkurs eine Mindestvertragslaufzeit besteht, ist dies dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Tanzkurs bis zum 15. des laufenden Monats für das Ende des nächsten Kalendermonats ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
3.3 TAT ist berechtigt, einen Kurs aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen Erkrankung eines Mitarbeiters oder mangelnder Verfügbarkeit von Räumlichkeiten, abzusagen. Bereits geleistete Kursbeiträge werden dem Kursteilnehmer bei einer Absage durch TAT zurückerstattet. Es können auch einzelne Kurseinheiten aus wichtigem Grund seitens TAT abgesagt bzw verschoben werden. Diesfalls werden dem Kursteilnehmer bereits geleistete Kursbeiträge für ausgefallene Einheiten aliquot zurückerstattet oder an die Ersatzeinheit angerechnet.
4 Kursbeiträge und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die jeweils geltenden Kursbeiträge sind der Webseite der TAT unter www.tanzart-tirol.at zu entnehmen. Die Preisangaben sind Endpreise und gelten pro Person, inklusive MwSt.
4.2 Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer zur vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Schultanzkursen ist der Kursbeitrag bis längstens zwei Wochen nach Beginn des Tiroler Schulsemesters fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Mahn- und Inkassospesen sowie geltende gesetzliche Verzugszinsen als vereinbart.
4.4 Der jeweilige Kursbeitrag muss in bar oder durch Überweisung auf das Bankkonto der TAT gezahlt werden.
4.5 Gerät der Kursteilnehmer in Zahlungsverzug, so ist TAT zur fristlosen Kündigung berechtigt und kann den Kursteilnehmer von der Kursteilnahme ausschließen. TAT ist nicht zur Durchführung von Dienstleistungen verpflichtet, wenn die Zahlung nicht vollständig und/oder rechtzeitig erfolgt ist.
5 Stornierung von Kursen
5.1 Bei den Schultanzkursen handelt es sich um kein Kontingent. Dies bedeutet, dass einzelne versäumte Einheiten vom Kursteilnehmer nicht nachgefordert werden können.
5.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zB Krankheit) darf der Kursteilnehmer mit Zustimmung der TAT eine versäumte Kurseinheit in Parallelkursen derselben Leistungsstufe nachholen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass der Kursteilnehmer TAT im Vorhinein über den wichtigen Grund informiert und einen Nachweis für das Vorliegen des wichtigen Grundes erbracht hat. Es wird festgehalten, dass auf eine solche Ersatzleistung kein Anspruch des Kursteilnehmers besteht.
5.3 Werden vom Kursteilnehmer aufgrund gravierender gesundheitlicher Umstände (wie beispielsweise aufgrund eines Knochenbruches) drei aufeinanderfolgende Kurseinheiten versäumt, so kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests (ab dem Tag der Krankschreibung und Mitteilung an die TAT) aus Kulanz eine Gutschrift über den aliquoten Betrag ausgestellt werden.
6 Sonderregelungen für Minderjährige
6.1 Für den Vertragsabschluss mit minderjährigen Kursteilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Kursteilnehmer muss eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei der Anmeldung zum Tanzkurs, spätestens aber am ersten Kurstermin vorlegen. Ohne Vorlage der Einverständniserklärung ist eine Teilnahme an den Kursen nicht möglich.
6.2 Der gesetzliche Vertreter haftet für sämtliche Verbindlichkeiten des minderjährigen Kursteilnehmers. Der gesetzliche Vertreter hat darüber hinaus TAT hinsichtlich sämtlicher Schadenersatzansprüche schad- und klaglos zu halten, die vom Minderjährigen gegen diese geltend gemacht werden.
6.3 Der gesetzliche Vertreter erklärt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis, dass von der Tanzschule keinerlei Aufsicht über den Minderjährigen für dessen Verhalten vor Beginn oder nach Ende des Tanzunterrichtes sowie außerhalb der Tanzschule ausgeübt wird.
7 Tanzschulbetrieb
7.1 Die Hinweise bei der Ausschreibung des jeweiligen Kursangebotes und auch die Informationen auf der Website der TAT sind unbedingt zu beachten. Sollte ein Kurstermin aus nicht vorhersehbaren Gründen (zB kurzfristige Erkrankung des/der TanzlehrerIn) entfallen, werden die Kursteilnehmer telefonisch, schriftlich oder persönlich von TAT hiervon in Kenntnis gesetzt.
7.2 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auf der Tanzfläche nicht gestattet. Jacken, Mäntel, Schirme, Rucksäcke etc. sind an der Garderobe abzugeben. In den Tanzsaal darf nur das Nötigste mitgebracht werden.
7.3 Den Anweisungen des Personals der TAT ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle eines Feuer- oder sonstigen Alarms sind die Räumlichkeiten der TAT, auch ohne entsprechende Aufforderung, ehestmöglich über die dafür gekennzeichneten Ausgänge zu verlassen.
7.4 Zur Vermeidung von Verletzungen und von Beschädigungen der Tanzfläche ist das Betreten der Räumlichkeiten der TAT, in denen die Tanzkurse abgehalten werden, mit zum Tanzen ungeeignetem Schuhwerk (Schuhe mit groben Gummisohlen, Metallabsätzen oÄ) sowie mit Schuhen ohne ausreichenden Halt ausdrücklich untersagt. Ebenso ist für das jeweilige Kursprogramm taugliche Kleidung zu tragen. Die Teilnahme an einer Kurseinheit kann im Falle des Zuwiderhandelns durch den Kursteilnehmer vom jeweiligen Kursleiter verwehrt werden.
7.5 Das Rauchen und das Konsumieren alkoholischer Getränke sind in den Räumlichkeiten der TAT ausnahmslos verboten.
7.6 Begleitpersonen von Kursteilnehmern werden ersucht, sich während des Unterrichts ausschließlich außerhalb der Räumlichkeiten, in denen die Tanzkurse abgehalten werden, aufzuhalten, um die Konzentration der Kursteilnehmer nicht zu stören.
7.7 Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (wie etwa Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen etc.), Störung des Kursbetriebes oder bei offenkundiger Beeinträchtigung der Sicherheit kann der/die kursleitende TanzlehrerIn der TAT den betroffenen Kursteilnehmer ohne Anspruch auf gänzliche oder anteilige Erstattung des bereits geleisteten Kursbeitrages vom weiteren Unterricht ausschließen. Es besteht seitens der Tanzschule die Möglichkeit, aufgrund der Schwere des Verfehlens ein Tanzschulverbot zu verhängen. Bei Ausschluss eines Kursteilnehmers eines Paarkurses, erhält der verbleibende Kursteilnehmer den Kursbeitrag für die noch nicht konsumierten Kursstunden rückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine/n ErsatzpartnerIn.
7.8 TAT behält sich Änderungen bei Kurszeiten, Absagen von Kursen und Kurszusammenlegungen vor. Für Druckfehler bei Angeboten von Kursen haftet die TAT nicht. Während der Wartezeit auf den Tanzkurs bzw. nach Ende der Kurseinheit ist dem Kursteilnehmer der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der TAT bis auf Widerruf gestattet. Ein gemäßigter Geräuschpegel ist einzuhalten, damit der Tanzschulbetrieb nicht gestört wird.
8 Veranstaltungen
8.1 Die Auswahl der Kursteilnehmer für die Teilnahme an Wettbewerben, Events, Videoprojekten und anderen Veranstaltungen obliegt der TAT und wird den Kursteilnehmern rechtzeitig kommuniziert. Eine Teilnahme an Meisterschaften ist nur möglich, wenn zuvor der Meisterschaftskurs der TAT besucht wurde.
8.2 Die Kosten für die Teilnahme an Meisterschaften und Events sind zur Gänze von den Kursteilnehmern selbst zu tragen.
9 Ferien und Feiertage
9.1 In den Tiroler Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Tanzunterricht statt. Hier ist das Training nur nach Absprache möglich. Ausgefallene Kurseinheiten werden nicht erstattet und auch nicht nachgeholt.
10 Rücktrittsrecht des Kursteilnehmers
10.1 Dem Kursteilnehmer steht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) zu, weil es sich bei Tanzkursen um Freizeitdienstleistungen handelt, die zu einem im Vorhinein vertraglich fix festgelegten Zeitpunkt bzw Zeitrahmen erbracht werden.
11 Haftung und Schadenersatz
11.1 Die Teilnahme an den Tanzkursen und der Besuch der Räumlichkeiten der TAT erfolgt auf eigene Gefahr.
11.2 TAT haftet gegenüber den Kursteilnehmern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche gegenüber der TAT sind allerdings ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von der TAT zurechenbaren Personen zurückzuführen ist. Für Schäden, die nicht von Mitarbeitern der TAT verursacht wurden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
11.3 Der Kursteilnehmer haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen der Einrichtung oder der Räumlichkeiten der TAT.
11.4 Für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, Wertgegenstände niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
12 Bildrechte
12.1 Die Kursteilnehmer stimmen zu, dass im Rahmen von Kurseinheiten, Veranstaltungen und Meisterschaften Fotos und/oder Videos von den Kursteilnehmern für den ausschließlichen Zweck der Öffentlichkeitsarbeit der TAT gemacht werden und zur Veröffentlichung
a) auf der Webseite der TAT,
b) in (Print-)Publikationen sowie
c) auf den Social-Media-Kanälen der TAT
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Nähere Informationen dazu sind in der Datenschutzerklärung zu finden, die auf der Website der TAT abrufbar ist.
12.2 Die Kursteilnehmer erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen von der TAT entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung und insbesondere für kommerzielle Zwecke verwendet und verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung ihre persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
13 Urheberrecht
13.1 Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training – entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.
13.2 Video-, Film- oder Fotoaufnahmen sind zu keinem Zeitpunkt gestattet bzw. bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
14 Datenschutz
14.1 Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kursteilnehmer ist uns ein besonderes Anliegen. Die von den Kursteilnehmern im Zuge der Anmeldung zu Kursen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden von der TAT unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes idgF sowie der DSGVO verarbeitet.
14.2 Die Datenschutzinformation der TAT ist auf www.tanzart-tirol.at abrufbar.
15 Änderungen der AGB
15.1 TAT behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Sodann werden die AGB durch TAT in ihrer gültigen Fassung auf der Website unter www.tanzart-tirol.at zur Verfügung gestellt.
15.2 TAT wird den Kursteilnehmer rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
15.3 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kursteilnehmer den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht.
16 Sonstige Bestimmungen
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB begründet nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlich oder gesetzlichen Zweck, dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
16.2 Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages sind nur schriftlich wirksam. Mündliche Nebenvereinbarungen verlieren mit Vertragsabschluss ihre Wirkung.